MADE IN GERMANY. Verkauf. Vermietung. Weltweit. Seit 1993
Wer darf einen Showlaser in
Betrieb nehmen?
Lasersysteme dürfen erst in Betrieb
genommen werden, wenn eine
Gefährdungsbeurteilung durch einen
Fachkundigen (m/w/d) vorgenommen
wurde und dieser die Freigabe erteilt.
Zum Betreiben von Showlasern
(meistens Klasse 4) benötigt man
zusätzlich einen
Laserschutzbeauftragten, der den
Betrieb überwacht.
Je nach Qualifikation, können der
Fachkundige und der LSB dieselbe
Person sein.
Siehe TROS Laserstrahlung Teil 1
Alle genannten Preise in EURO, ab Werk, zzgl.
MwSt. Seiteninhalte stellen keine verbindliche
Beratung irgendwelcher Form dar. Änderungen, die
wir für erforderlich halten, behalten wir uns ohne
vorherige Ankündigung vor. Alle Angaben
unverbindlich und ohne Gewähr.
KONTAKT
LPS-Lasersysteme Inh. Siegmund Ruff
Haidschwärze 18 D-72131 Ofterdingen
Tel.: +49 7473 27 11 77 s.ruff(at)lps-laser.de