Wer darf einen Showlaser in Betrieb nehmen?

Lasersysteme dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn eine Gefährdungsbeurteilung durch einen Fachkundigen (m/w/d) vorgenommen wurde und dieser die Freigabe erteilt. Zum Betreiben von Showlasern (meistens Klasse 4) benötigt man zusätzlich einen Laserschutzbeauftragten, der den Betrieb überwacht. Je nach Qualifikation, können der Fachkundige und der LSB dieselbe Person sein. Siehe TROS Laserstrahlung Teil 1
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LPS WELTWEIT LPS-Lasersysteme ist ein führender Hersteller erstklassiger Lasershow-Systeme und Lasershow Software sowie Anbieter kreativer Lasershows und wichtiger Partner bei Multimediashows. Unsere Lasershow-Produkte und Lasershows werden weltweit gekauft oder gemietet, und werden gerne im Dry Hire eingesetzt, wie bereits in: Ägypten, Äthiopien, Albanien, Algerien, Aserbaidschan, Australien, Bali, Belgien, Bolivien, Brasilien, China, Dänemark, Deutschland, England, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Guadeloupe (Karibik), Indien, Indonesien, Iran, Irland, Italien, Japan, Jemen, Kasachstan, Katar, Kolumbien, Kongo, Korea, Kuwait, La Réunion, Libanon, Litauen, Luxemburg, Malaysien, Mali, Marokko, Mazedonien, Mexiko, Neuseeland, Niederlande, Österreich, Oman, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Saudi Arabien, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowenien, Spanien, Südafrika, Sudan, Tschechien, Thailand, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, U.S.A., Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Weißrussland, Zypern. Download Lexikon Lasershow - was ist das und wie funktioniert das?
KONTAKT LPS-Lasersysteme Inh. Siegmund Ruff Haidschwärze 18 72131 Ofterdingen / Deutschland Tel.: +49 7473 27 11 77 s.ruff(at)lps-laser.de SHINE BRIGHT SINCE 1993.

MADE IN GERMANY. Verkauf. Vermietung. Dry Hire. Weltweit. Seit 1993

Alle genannten Preise in EURO, ab Werk, zzgl. MwSt. Seiteninhalte stellen keine verbindliche Beratung irgendwelcher Form dar. Änderungen, die wir für erforderlich halten, behalten wir uns ohne vorherige Ankündigung vor. Alle Angaben unverbindlich und ohne Gewähr.
30 Jahre LPS Lasershows und Showlaser

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Lasersysteme dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn eine Gefährdungsbeurteilung durch einen Fachkundigen (m/w/d) vorgenommen wurde und dieser die Freigabe erteilt. Zum Betreiben von Showlasern (meistens Klasse 4) benötigt man zusätzlich einen Laserschutzbeauftragten, der den Betrieb überwacht. Je nach Qualifikation, können der Fachkundige und der LSB dieselbe Person sein. Siehe TROS Laserstrahlung Teil 1
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