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Welche Voraussetzungen muss
ich erfüllen, um an einem
Laserschutzseminar
teilzunehmen?
Laut TROS Laser – Allgemeines
Punkt 5 „Der Laserschutzbeauftragte
(LSB)“:
(m/w/d)
(1) Der LSB verfügt
1. über eine abgeschlossene technische,
naturwissenschaftliche, medizinische
oder kosmetische Berufsausbildung
oder
2. über eine vergleichbare, mindestens
zweijährige Berufserfahrung
jeweils in Verbindung mit einer zeitnah
ausgeübten beruflichen Tätigkeit an
entsprechenden Laser-Einrichtungen
der Klassen 3R, 3B bzw. 4.
(2) Der LSB hat an einem
entsprechenden Lehrgang
teilgenommen, die Abschlussprüfung
bestanden und besitzt einen Nachweis
über die erfolgreiche Teilnahme. Er hält
seine Fachkenntnisse durch regelmäßige
Teilnahme an spezifischen
Fortbildungsmaßnahmen auf aktuellem
Stand.
Hinweis: Die zeitlichen Abstände
zwischen den Fortbildungsmaßnahmen
hängen davon ab, inwieweit sich der
Stand der Technik im Hinblick auf die
eingesetzten Laserprodukte oder die
Vorschriften weiterentwickelt haben.
Grundsätzlich wird eine eintägige
Fortbildung in einem Zeitraum von fünf
Jahren als angemessen erachtet
5.2 Anforderung an die Kurse und
Prüfung
5.2.1 Anforderungen an den
Kursveranstalter (1) Die Anforderungen
an die Kurse und Prüfungen legt der
Lehrgangträger unter Bezugnahme auf
Nummer 5.2.3 fest. (2) Die
Prüfungsunterlagen müssen vom
Kursveranstalter mindestens fünf Jahre
zur Einsicht aufbewahrt werden. 5.2.2
Ausbildungsinhalte (1) Aufgrund der
unterschiedlichen Arten der Anwendung
von Laser-Einrichtungen im
Betriebsalltag werden zwei Arten von
Kursen vorgesehen, über deren
erfolgreiche Absolvierung eine
Qualifizierung zum LSB erfolgen kann.
(2) Der allgemeine Kurs berechtigt die
erfolgreichen Absolventen zur
umfassenden
anwendungsübergreifenden
Wahrnehmung der Funktion des LSB.
Vorgesehen sind diese Kurse für
größere Firmen und Institutionen mit
unterschiedlichen Laseranwendungen
und einem umfangreicheren
Sicherheitsmanagement. (3) Darüber
hinaus werden anwendungsbezogene
Kurse angeboten. Diese Kurse sind
zeitlich weniger umfangreich und
berechtigen die Absolventen zur
Wahrnehmung der Funktion des LSB bei
speziellen Anwendungen von
Lasereinrichtungen. Denkbar ist dieses
Angebot in den Anwendungsfeldern
Kosmetik, Vermessung, Showlaser
sowie bei technischen Anwendungen.
Der geringere zeitliche Aufwand ergibt
sich aufgrund der Anpassung der
Lehrganginhalte auf den jeweiligen
Anwendungsbereich.
5.2.3 Prüfungen
(1) Die Prüfung am Ende des Kurses in
Form eines Multiple-Choice-Tests enthält
mindestens 15 Fragen.
(2) In der Regel gilt die Prüfung als
bestanden, wenn mindestens 70 % der
Fragen richtig beantwortet wurden.
(3) Wurde die schriftliche Prüfung nicht
bestanden, aber mindestens 50 % der
Fragen richtig beantwortet, kann durch
eine erfolgreiche mündliche Prüfung das
Lehrgangziel erreicht werden.
(4) Der Teilnehmer, der mit Erfolg an
diesem Kurs teilgenommen hat, hat die
Fachkenntnisse als LSB gemäß OStrV.
Auf der Urkunde ist ggf. zu vermerken,
wenn ein gerätespezifischer Kurs
durchgeführt wurde und für welche
Anwendungen bzw. Laser-Einrichtungen
die besonderen Kenntnisse erworben
wurden.
Quelle: Auszüge TROS Laserstrahlung
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LPS-Lasersysteme Inh. Siegmund Ruff
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