Muss ich eine Lasershow anmelden, so wie Feuerwerke?

Lasershow – Indoor: In der DGUV V11 (ehemals BGV B2) ist geregelt, dass der Einsatz von Lasern (Klasse 3B und 4) bei der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde und bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen ist. Die DGUV V11 sollte schon seit Jahren außer Kraft gesetzt werden, was von vielen Berufsgenossenschaften auch schon anerkannt ist. Allerdings nicht von jeder, daher gilt für Mitglieder der BGs, bei denen die DGUV V11 noch in Kraft ist, dass sie sich nach wie vor an die Anzeigepflicht halten müssen, da die DGUVs für die Mitglieder verbindlich sind (autonomes Recht der Berufsgenossenschaft). Zusätzlich ergibt sich, durch die jeweiligen landesrechtlichen Umsetzungen der Musterversammlungsstättenverordnung §37 („Auf den Betrieb von Laseranlagen in den für Besucher zugänglichen Bereichen sind die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend anzuwenden“), eine mittelbare Verpflichtung von Dritten, die DGUV V11 und V12 entsprechend einzuhalten. Genehmigungspflichtig ist die Lasershow (Indoor) allerdings nicht. Laut TROS-Laser // OStrV muss eine Lasershow (Indoor) nicht angemeldet werden. Lasershow - Outdoor: nach TROS-Laser ist für Outdoor-Shows eine Genehmigung der Luftaufsichtsbehörde einzuholen. Das gilt auch für Bereiche, die sich außerhalb der üblichen Flugschneisen befinden - somit für alle Outdoor-Lasers. Quellen: OStrV, TROS-Laserstrahlung

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MADE IN GERMANY. Verkauf. Vermietung. Dry Hire. Weltweit. Seit 1993

Alle genannten Preise in EURO, ab Werk, zzgl. MwSt. Seiteninhalte stellen keine verbindliche Beratung irgendwelcher Form dar. Änderungen, die wir für erforderlich halten, behalten wir uns ohne vorherige Ankündigung vor. Alle Angaben unverbindlich und ohne Gewähr.
30 Jahre LPS Lasershows und Showlaser

Muss ich eine Lasershow

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Lasershow – Indoor: In der DGUV V11 (ehemals BGV B2) ist geregelt, dass der Einsatz von Lasern (Klasse 3B und 4) bei der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde und bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen ist. Die DGUV V11 sollte schon seit Jahren außer Kraft gesetzt werden, was von vielen Berufsgenossenschaften auch schon anerkannt ist. Allerdings nicht von jeder, daher gilt für Mitglieder der BGs, bei denen die DGUV V11 noch in Kraft ist, dass sie sich nach wie vor an die Anzeigepflicht halten müssen, da die DGUVs für die Mitglieder verbindlich sind (autonomes Recht der Berufsgenossenschaft). Zusätzlich ergibt sich, durch die jeweiligen landesrechtlichen Umsetzungen der Musterversammlungsstättenverordnung §37 („Auf den Betrieb von Laseranlagen in den für Besucher zugänglichen Bereichen sind die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend anzuwenden“), eine mittelbare Verpflichtung von Dritten, die DGUV V11 und V12 entsprechend einzuhalten. Genehmigungspflichtig ist die Lasershow (Indoor) allerdings nicht. Laut TROS-Laser // OStrV muss eine Lasershow (Indoor) nicht angemeldet werden. Lasershow - Outdoor: nach TROS-Laser ist für Outdoor-Shows eine Genehmigung der Luftaufsichtsbehörde einzuholen. Das gilt auch für Bereiche, die sich außerhalb der üblichen Flugschneisen befinden - somit für alle Outdoor-Lasers. Quellen: OStrV, TROS-Laserstrahlung

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